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Mediation – Schiedsgutachten

vermittelt und entschieden

Die Mediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren zum Interessenausgleich. Im Bauwesen können sich die Gemüter bei Meinungsverschiedenheiten erhärten und zu erheblichen Konflikten aufschaukeln. Der Gang vor Gericht ist ein langwieriger Prozess, häufig mit hohen Kosten und nervenaufreibender Belastung verbunden. Diese Lösung sollte vermieden werden und höchstens der „letzte Ausweg“ sein.

Die Mediation folgt keinem sturen Ablaufplan, sondern lediglich einer typischen Struktur. Es ist ein flexibles anpassbares Verfahren, dass mit der Abstimmung der Spielregeln beginnt. Der Sachverhalt wird dargestellt. Die Parteien erklären Ihre Bedürfnisse, Interessen und Ziele. Der Mediator hilft bei der Untersuchung der Problempunkte und erarbeitet mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten. Anschließend wird eine Abschlussvereinbarung mit den gefundenen Lösungen vertraglich, verbindlich und formell festgehalten.

Das Ergebnis soll eine „win-win Situation“ sein.

 

Das Schiedsgutachten ist ein außergerichtliches Verfahren, wodurch die Meinungsverschiedenheiten der Konfliktparteien durch einen Sachverständigen verbindlich geklärt werden. Das Schiedsgutachten enthält die Feststellung des Ist-Zustands, Ursache, Soll-Zustand und Schadenshöhe.

Beim Schiedsgutachten ist das Ergebnis für die Parteien verbindlich.

In einem späteren Rechtsstreit ist das Gericht an dieses Schiedsgutachten gebunden. Mit Ausnahme, das Gutachten weist grobe Fehler und Unrichtigkeiten auf, dann kann das Gutachten überprüft werden.

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